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Finanzierung am KapitalMarkt: Finanzierung durch ein Private Placement

Die Entscheidung für ein Private Placement erfordert eine umfassende Analyse der Chancen und Risiken. Hierbei spielt auch die Frage der Kostenbelastung eine Rolle. Die Emissionskosten sollten in einem angemessenen Verhältnis zum erwarteten Nutzen stehen und in die Finanz- und Liquiditätsplanung der Gesellschaft integriert werden. Hat sich das Unternehmen schließlich für ein Private Placement entschieden, muss ein geeignetes Beteiligungsmodell entwickelt werden, das auf die speziellen Belange des Unternehmens, seiner Gesellschafter sowie externen Kapitalgeber zugeschnitten ist. Zwei zentrale Fragen stehen dabei im Mittelpunkt:

  • Welche Finanzierungsform eignet sich für die Emission?
  • Mit welchen Modalitäten soll die jeweilige Finanzierungsform ausgestattet werden?

1. Mögliche Finanzierungsformen

Das Spektrum der möglichen Finanzierungsformen ist bei einem Private Placement groß und für Unternehmer wie Investoren auch unter steuerlichen Gesichtspunkten sehr interessant. So können am außerbörslichen Kapitalmarkt nicht nur Wertpapieren wie Aktien, Genussscheine und Anleihen angeboten werden, sondern auch wertpapierlose Vermögensanlagen wie stille Beteiligungen, Genussrechte und Kommanditbeteiligungen. Wichtige Faktoren bei der Auswahl einer bestimmten Finanzierungsform sind die Rechtsform des Emittenten, bilanzielle Aspekte, das Maß der gewünschten Mitbestimmung, steuerliche Aspekte, die gewünschte Kapitalbindung sowie die voraussichtliche künftige Entwicklung des Unternehmens.

2. Rechtsform des Emittenten

Die wohl bekannteste Möglichkeit der Kapitalmarktemission ist das Angebot von Aktien, das jedoch Unternehmen in der Rechtsform der Aktiengesellschaft (AG) und der Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) vorbehalten ist. Unternehmen in diesen beiden Rechtsformen können auch alle anderen Kapitalmarktinstrumente anbieten, also insbesondere stille Beteiligungen, Genussrechte bzw. –scheine sowie Schuldverschreibungen (Anleihen) jeder Art.

Typische Emissionsformen

  • Vollgesellschaftsanteile (z.B. Aktien und Kommanditanteile)
  • Mezzanine Instrumente (z.B. Genussrechte/-scheine, stille Beteiligungen)
  • Fremdkapital (z.B. Anleihen)

Anders als ein Börsengang steht die Finanzierung durch ein Private Placement allen Unternehmen unabhängig von der Rechtsform offen. Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften bzw. GmbH/AG/OHG & Co. KGs können mezzanine Finanzierungsformen wie stille Beteiligungen und Genussrechte und sogar Wertpapiere wie normale Anleihen und natürlich Genussscheine emittieren. Kommanditgesellschaften bzw. GmbH/AG/OHG & Co. KGs können darüber hinaus auch Kommanditbeteiligungen sowie Wandelanleihen (Umwandlung in KG-Anteil) anbieten. Die Umwandlung des Unternehmens in eine bestimmte Rechtsform ist somit keine zwingende Voraussetzung für ein Private Placement und nur für das Angebot von bestimmten Kapitalmarktinstrumenten notwendig.

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  1. July 13, 2013 at 7:25 am

    Ein wirklich sehr interessanter Artikel. Ich beschäftige mich gerade auch intensiv mit dem Thema der Finanzierung .Finanzierung stellt in erster Linie die Strategie zur Geldmittelaufbringung dar. Es gibt verschiedenste Arten und Formen der Finanzierung. In Unternehmungen kann ein gezieltes Finanzierungsmanagement maßgeblich zur Gesamtunternehmenszielerreichung beitragen. Finanzierung ist nicht immer mit der Aufnahme von Fremdkapital verbunden, vielmehr geht es darum, Prozesse zu optimieren und gezielte Möglichkeiten in der Unternehmenssteuerung auszunützen. Schlussendlich stellt der Bereich der Finanzierung Liquidität zur Verfügung, welche zeitglich die Grundlage für wirtschaftliches Handeln darstellt.

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