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Archive for December, 2018

Zur Gründung von Kapitalgesellschaften unter Beachtung der Abgrenzung zu den AIF-Fonds nach dem KAGB

Einen Gründungsdienst von haftungsbeschränkten Kapitalgesellschaften bzw. von vorgegründeten Gesellschaften als GmbH´s oder als Aktiengesellschaften bietet die Dr. Werner Financial Service AG ( über www.finanzierung-ohne-bank.de ) zu sehr geringen Beratungskosten. Ferner bestehen die vorgegründeten Gesellschaften noch ohne Handelsregister-Eintragung und haben in diesem Stadium einen geringeren Liquiditätsaufwand zur Folge ( z.B. nur hälftige bzw. nur ein Viertel Kapitaleinzahlung ) und sind somit kostengünstiger von der Dr. Werner Financial Service AG zu erhalten. Einen Neu-Gründungsdienst mit der Ausrichtung der Gesellschaft auf den BaFin-kontrollierten Beteiligungsmarkt bietet die Dr. Werner Financial Service AG ( http://www.eigenkapitalbeschaffung.de ) insbesondere unter Berücksichtigung des Kapitalanlagegesetzbuches ( KAGB mit der Abgrenzung zu den AIF-Fonds ), des Vermögensanlagengesetzes und des Wertpapierprospektgesetzes. Bei der Dienstleistung „Neu-Gründungsdienst“ findet die Erstgründung mit der Einreichung der Gründungunterlagen bei dem jeweils gewünschten Handelsregister statt. Anders als bei dem Kauf einer Vorratsgesellschaft entfällt die Sitzverlegung der KG, der GmbH oder der AG. Das erspart Dienstleistungskosten, Notargebühren und verringert die Kosten beim Handelsregister.

Mit der neuen Gesellschaft erhält der Gründer eine neue Bankverbindung und mit dem neuen Konto lautend auf die frisch gegründete Gesellschaft ein neues Rating, eine neue Creditreform-Beurteilung und damit auch eine neue Bonität. Der Gründer erreicht die n e u e Bonität, da diese von der natürlichen Person des Gründers vollkommen unabhängig ist.

Im Rahmen des Gründungsdienstes ist auch ein geringerer Liquiditätsaufwand erforderlich. Denn die GmbH-Gründung erfordert zur ersten Eintragung ins Handelsregister lediglich Euro 12.500,- als Stammkapital-Einzahlung und die Gründung einer Aktiengesellschaft kann ebenfalls mit dem Mindesteinzahlungsbetrag von Euro 12.500,- auf das Grundkapital vorgenommen werden. Mit der Anmeldung zum Handelsregister erfolgt sodann die Eintragung unter HRB bei dem ausgewählten Handelsregister. Damit sind dann die beiden Gesellschaften als juristische Personen entstanden und haben als Kapitalgesellschaften die Haftungsbeschränkung. Weitere Informationen erteilt Dr. Horst Werner unter dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de bei entsprechender Mail-Anfrage.

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Auftragsvorfinanzierung: Die Vorfinanzierung von Aufträgen und Materialeinkäufen mit privatem Nachrangkapital bewerkstelligen

Die Fähigkeit zur Auftragsvorfinanzierung ist nach Dr. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) der Schlüssel zum Unternehmenswachstum. Die Auftragsvorfinanzierung ist somit eine Form der Wachstumsfinanzierung. Die Vorfinanzierung von Aufträgen und Materialeinkäufen kann mit eigenkapitalähnlichem Nachrangkapital vom Kapitalmarkt mit Investorengeldern realisiert werden. Unternehmen benötigen derartiges banktechnisch nicht besicherungsfähiges Kapital zur Auftragsvorbereitung und Durchführung, welches sie regelmäßig nicht von den Banken kreditiert bekommen oder wo oft die KK-Linie bei der Hausbank nicht ausreicht oder wo überteuerte KK-Zinsen von über 10% eine Auftragsdurchführung nicht mehr rentabel erscheinen lassen. Es gibt also viele Hürden bei der Auftragsvorfinanzierung. Unternehmer werden deshalb oft wegen knapper Kapitalressourcen im Unternehmen daran hindert, auch größere Aufträge oder eine Mehrzahl von Aufträgen gleichzeitig anzunehmen. Häufig sind die Materialkosten und die Personalkosten insbesondere bei öffentlichen Auftraggebern für Monate vorzufinanzieren. Eine ausreichende Liquidität ist somit eine der zentralen Voraussetzungen für erfolgreich abzuwickelnde Aufträge, die wiederum das Wachstum eines Unternehmens bestimmen. Deshalb sind Überlegungen darüber anzustellen, wie das Kapital für Auftragsvorfinanzierungen alternativ beschafft und wieviel Kapital für eine Projektabwicklung und damit für eine Auftragsvorfinanzierung benötigt wird.

Wie hoch sollte bei der Deckung des Kapitalbedarfs für die Auftragsvorfinanzierung der Anteil des Eigenkapitals sein, um über einen cost-leverage-Effekt den geringstmöglichen Finanzierungsaufwand ( geringste Zinskosten ) zu haben. Ferner ist zu prüfen, wie die Kapitalkosten für das eingesetzte Vorfinanzierungskapital die Kalkulation des Auftragsangebots verteuern und ob Umsatz und Ertrag verdient werden können. Hierzu ist eine realistische Kostenplanung sowie Umsatz- und Ertragsprognose anzustellen. Unter Berücksichtigung des betrieblichen Steueraufwandes kann dann der Finanzierungsbedarf festgestellt werden. Ergebnis der Kapitalbedarfsplanung muss sein, dass Kapitalbedarf und Kostenbedarf zur Deckung gebracht werden und sich keine Deckungslücke ergibt. Somit wird eine Cash-Flow-Berechnung erforderlich.

Der Cash Flow bezeichnet die Liquiditätsgröße, die sich aus dem Saldo der fortlaufenden betrieblichen Einnahmen über die regelmäßigen laufenden betrieblichen Ausgaben ergibt. Der Cash-Flow gibt den Umsatz-Kosten-Saldo aus der Geschäftstätigkeit mit dem erwirtschafteten Barliquiditäts-Zufluss an, der zur Deckung betrieblicher Ausgaben im täglichen Zahlungsverkehr verwendet werden kann. Der Cash-Flow als Bilanzkennzahl definiert also den reinen Liquiditätsüberschuss, der sich ergibt, wenn man von den Liquiditätszuflüssen ( = Einnahmen aus Umsatztätigkeit ) die Liquiditätsabflüsse ( = Ausgaben ) abzieht. Der Cash-Flow lässt als Kennzahl erkennen, in welchem Umfang ein Unternehmen Finanzmittel aus eigener Betriebstätigkeit zur Verfügung hat und erwirtschaften kann. Die besten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Auftragsvorfinanzierung und den notwendigen Materialeinkauf sind dann gegeben, wenn

  • eine positive Geschäfts-, Ergebnis- und Auftragsentwicklung mit Kundenreferenzen vorliegt,
  • eine gewachsene Auftraggeber- und Kundenstruktur vorhanden ist,
  • ein Fertigstellungs- und Abwicklungs-Know-how nachgewiesen werden kann,
  • ein bestimmter Kundenauftrag ( letter of intend ) als Grundlage der Finanzierung bereits vorhanden ist,
  • ein nennenswertes Auftragsvolumen gegeben ist,
  • eine Abtretungsbereitschaft von Forderungsansprüchen gegeben ist,
  • der Finanzierungsbedarf angemessen unterhalb der Auftragshöhe liegt
  • und die Finanzierungslaufzeit mit der Auftragsabwicklung kongruent und überschaubar ist.

Soweit möglich, ist die Deckung des Finanzbedarfs aus einer Mischfinanzierung von Fremdkapital und Eigenkapital die günstigste und am wenigsten risikobehaftete Finanzierungs-Möglichkeit. Das Fremdkapital mit festen Finanzierungskosten ( = Zinsen ) kann durch Bankkredit oder durch privates Nachrangkapital oder durch Inhaberschuldverschreibungen ( = Anleihen ) gedeckt werden. Weitere Informationen erteilt der Wirtschafts- und Finanzjurist Dr. Horst Werner unter dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de bei entsprechender Mailanfrage.

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