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Archive for October, 2016

Mezzanine Finanzierung zur Stärkung der Eigenkapitalquote, der Bonität und zur Investitionsfinanzierung ohne Banken

Die Mezzanine Finanzierung dient der Erhöhung der Liquidität, der Stärkung des Haftkapitals und der Verbesserung der Unabhängigkeit gegenüber Banken ( siehe www.finanzierung-ohne-bank.de ). Die Dr. Werner Financial Service AG beschafft als Kapitalmarktdienstleister für Unternehmen die stimmrechtslose Mezzanine-Finanzierung z.B. in der Rechtsform von stillem Beteiligungskapital, Genussrechtskapital, Nachrangdarlehen oder Anleihekapital. Die Eigentümer der Unternehmen bleiben unter der Mezzanine Finanzierung Alleineigentümer, so dass keine Stimmrechtsverwässerung stattfindet und unterliegen keinen Fremdeinflüssen. die Mezzanine-Finanzierung ist ein sehr flexibles Finanzierungsinstrument, das bilanziell zwischen dem Eigenkapital und dem Fremdkapital steht. Es kann als echtes bilanzrechtliches Eigenkapital ausgestaltet werden.

Der Begriff “Mezzanine” stammt aus dem Italienischen und beschreibt in der Architektur nichts anderes als ein „Zwischengeschoss“. Mezzanine-Kapital bildet eine Zwischenposition zwischen dem stimmberechtigten Vollgesellschafts-Haftungskapital und den Verbindlichkeiten von Gläubigern. Mezzanine-Kapital ist stimmrechtsloses Haftungs- und Risikokapital ohne Eigentümerrechte.

Bei der Reihe der mezzaninen Rechtsformen zeigt sich, dass sich hinter der Worthülse “Mezzanine Finanzierung” seit Jahrhunderten bekannte Finanzierungsinstrumente und Rechtsformen verbergen. Zu den Rechtsformen der Mezzaninen Finanzierung zählen die typische stille Gesellschaft und die atypisch stille Gesellschaft, das partiarisches Darlehen, das Nachrangdarlehen, das vinkulierte (Namens-)Genussrecht als Vermögensanlage und der wertpapierverbriefte Genussschein sowie die Schuldverschreibung ( = Anleihe ) in seinen vielfältigen Ausprägungen als Hypothekenanleihe, als Gewinnschuldverschreibung, als Wandelanleihe und als vinkulierte Namenschuldverschreibung etc. Von Bedeutung sind jeweils die mit der Mezzanine Finanzierung verbundenen (Einfluß-)Rechte, die bilanzrechtlichen Folgen und die steuerrechtlichen Bedeutungen. In den Vordergrund treten vor dem Hintergrund von Bonität und Rating die bilanzrechtlichen Fragen, da sie über die Gesamtfinanzierungsfähigkeit eines Unternehmens entscheiden. Gewünscht wird deshalb eine Ausgestaltung der mezzaninen Finanzierungsbedingungen als bilanzrechtliches Eigenkapital, um so eine Hebelwirkung für die Aufnahme von zusätzlichem Kreditkapital zu bekommen.

Gemeinsame Charakteristika der meisten mezzaninen-Finanzierungsinstrumente sind die Fristigkeit und die Vergütung für das Kapital an den Investor. Es handelt sich im Regelfall um eine verzinsliche Kapitalüberlassung auf Zeit mit einer Spanne zwischen etwa drei bis fünfzehn Jahren. Die Rendite liegt entsprechend der Risikoposition zwischen der typischen Fremdkapitalverzinsung und der erwarteten Vergütung für Eigenkapital. Mezzanine-Kapital ist regelmäßig Risikokapital und ist im Außenverhältnis faktisch dem haftenden Eigenkapital gleichgestellt. Lediglich intern ist die Mezzanine Finanzierung im Verhältnis zu den sonstigen Gläubigern nachrangig, ohne jedoch seinen Haftungscharakter zu verlieren. Die Nachrangigkeit wird in der Regel durch vertragliche Vereinbarungen festgeschrieben. Die Vergütung für das Mezzaninekapital besteht entweder aus einer laufenden, in der Regel ergebnisabhängigen Ausschüttungen oder einer erfolgsunabhängigen Verzinsung. Die Vergütungs-Gegenleistung für das Mezzaninekapital kann auch aus einer endfälligen Verzinsung und einem zusätzlichem Gewinnbonus bestehen. Hierzu kann eine Beteiligung an der Wertsteigerung des Unternehmens gehören, die bei Beendigung der Finanzierung zu einem Recht auf Eigenkapitalbeteiligung oder einer entsprechenden schuldrechtlichen Ausgleichsregelung führt.

Mezzanine-Kapital bietet sich insbesondere für mittelständische Unternehmen an, die Beteiligungskapital suchen, aber weder die bisherige Eigenkapitalstruktur durch Aufnahme von Fremdkapital schwächen noch Einflussnahmerechte abgeben wollen. Die Eigentümerstruktur im Unternehmen bleibt unverändert.

Informieren Sie sich über die Mezzanine Finanzierung und fordern Sie bei Dr. Horst Werner unsere kostenlose Informationsbroschüre über dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de an:

“Mezzanine Finanzierungen für
Unternehmen”

Gern senden wir Ihnen diese Fachbroschüre als PDF zu. Siehe auch das Buch von Dr. Horst Werner im Bank Verlag”Mit Mezzanine-Finanzierung die Eigenkapitalquote erhöhen”, 184 Seiten, erhältlich über Amazon.

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Die BaFin als Bankenaufsicht und die BaFin als Wertpapieraufsicht am grauen Kapitalmarkt

Ein funktionstüchtiges Bank- und Finanzdienstleistungswesen ist für die kreditorientierte Finanzierung und für die kapitalmarktorientierte Eigenkapitalbeschaffung unabdingbar zur Herstellung und Wahrung der Leistungsfähigkeit einer Volkswirtschaft. Daher ist aus gesamtwirtschaftlichen Gründen eine effiziente Bankenaufsicht notwendig. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ) beobachtet aber auch besonders aufmerksam den „grauen Kapitalmarkt“, wozu die Banken bekannter Maßen nicht gehören. „Der Graue Kapitalmarkt” ist derjenige Teil der Finanzmärkte, der nicht wie der „Weiße Kapitalmarkt“ der staatlichen Finanzaufsicht oder ähnlichen Regulierungen unterliegt, aber nicht illegal wie der „Schwarze Kapitalmarkt“ erlaubnispflichtige Geschäfte ohne Genehmigung der Regulierungsbehörde betreibt“ so Wikipedia.

Die Verordnungen und Gesetze ( z.B. das Kreditwesengesetz KWG ) geben den Banken die Regeln vor, die sie bei der Gründung und beim Betreiben ihrer Geschäfte zu beachten haben. Diese Regeln sind darauf ausgerichtet, Fehlentwicklungen vorzubeugen, die das reibungslose Funktionieren des Bankenapparates stören könnten. Wie intensiv Banken beaufsichtigt werden, hängt von Art und Umfang der Geschäfte ab, die sie betreiben, und damit entscheidend von den dabei eingegangenen Risiken. Daher wird die Bankenaufsicht auch als “risikoorientierte Aufsicht” bezeichnet.

Dennoch haben die Banken vom „weißen Kapitalmarkt“ mehr Anleger- und Schadensersatzprozesse zu bestreiten, als alle anderen Kapitalmarktteilnehmer am freien (sprich: grauen ) Kapitalmarkt zusammen in den letzten 25 Jahren. Allein die Deutsche Bank mit über 3000 Gerichtsverfahren und Strafprozessen schlägt alle sonstigen Übel am grauen Kapitalmarkt um Längen. Aber wehe ein mittelständisches Unternehmen bemüht sich mit kapitalmarktrechtlich (kleinen) fehlerhaften Vertrags- und Zeichnungsunterlagen um die Aufnahme weiteren Eigenkapitals in einer „family-and-friends-Platzierung“, dann „schlägt“ die BaFin mit ihrem Referat WA 55 zu. Dann spielt der Gedanke eines „funktionierenden Risikokapitalmarktes“ keine Rolle mehr. Hauptsache der Wettbewerb der kreditgebenden Banken wird geschützt ( obwohl die Banken kaum noch Kredite vergeben ).

Wie groß war die Aufregung und das “Geschrei” um die Pleite von Prokon ( Prokon-Prospekte von der Bafin gebilligt ! ). Die Anleger hatten damals ca. 50% ihrer Einlagen verloren. Wer im gleichen Zeitraum Deutsche Bank-Aktien erworben hatte, hat bis heute etwa 90 % seines Kapital verloren; das regt niemanden auf. Im ersten Fall bei Prokon handelt es sich um wenige hundert Millionen Euro; im Fall der Deutschen Bank handelt es sich um viele Milliarden Euro. Und in den USA: es lebe die Bankenaufsicht ! Dort wird die Deutsche Bank trotz Bankenaufsicht mehrere Milliarden Dollar Strafe zahlen müssen. – Nirgends verlieren die Kunden mehr Gelder als im beaufsichtigten und angeblich kontrollierten Banken- und Kapitalmarkt. Die Bankenaufsicht scheint so effektiv, wie die Aufsicht des Kraftfahrzeugbundesamtes bei VW, Audi, Bosch etc.

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Investor Relations als fortlaufende Informationskontakte zu Anlegern und Investoren

von Dr. Horst Werner

Der Kapitalmarktpraktiker Dr. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) berichtet über Investor Relations ( “Investoren-Beziehungen” ) als fortlaufende Geschäftskontakte zu Anlegern und Investoren. Diese Beziehung zwischen den Privatkapital aufnehmenden Unternehmen und seinen Kapitalgebern ist wie jede andere Geschäftsbeziehung pfleglich zu behandeln und stets aktiv zu gestalten. Der Anleger will sich im Allgemeinen gesagt „sympathisch behandelt und informiert fühlen“. Vor diesem Hintergrund bedeutet der Begriff “Investor relations” sinngemäß übersetzt lediglich “positive Anleger-Beziehung” mit aktuellen Informationen über das Beteiligungsunternehmen. Unter dem Begriff „Investor Relations“ ( = Investor-Unternehmer-Beziehung ) fasst man die Investoren-Beziehungen und die Kommunikation mit Anlegern zwischen Unternehmen und ihren Kapitalgebern zusammen. Eine derartige Investor-Relations-Beziehung besteht nicht nur bei börsennotierten Aktiengesellschaften, sondern auch bei ausserbörslichen Unternehmen oder bei jungen Gründer-Unternehmen. Auch hier ist der Kontakt zu einem kleineren Kreis von Anlegern zwecks bankenunabhängiger Kapitalaufnahme zu pflegen.

Das Investor Relations hat eine primäre Kontakt- und Informationsfunktion bei jedem beteiligungsorientierten Unternehmen, das nicht nur auf die Bankenfinanzierung setzen möchte. Das Investor Relations ist die wichtige Information und Kommunikation zwischen der Unternehmensführung ( Eigentümer-Gesellschaftern, Geschäftsführer /Vorständen, Beiräten und Aufsichtsräten ) und den finanzierenden Kapitalmarktteilnehmern ( Anlegern und Kapitalgebern, Finanzdienstleistern, Kapitalvermittlern und der Wirtschafts- und Finanzpresse ). Unabhängig davon, in welcher Situation der Kapitalmarktorientierung sich Unternehmen befinden, ein Investor-Relations als Teil des Equity-Marketings bedeutet immer die individuelle, informative Unterrichtung von Anlegern und die Kommunikation mit den zu gewinnenden Investoren. Dafür ist eine Überlegung über die wichtigsten Zielgruppen für die optimale Investor-Relation-Strategie für das Unternehmen anzustellen. Unternehmens-Kennzahlen, Wachstumsaussichten und unternehmerische Zielvorstellungen und Umsatzplanungen sowie Ertragsvisionen kurz und verständlich an die „richtigen Leute“ zu kommunizieren, ist entscheidend für die erfolgreiche Platzierung eines Unternehmens am Kapitalmarkt. Neben einem nachhaltigen Pre-IPO-Marketing zum Aufbau einer Investor-Unternehmer-Beziehung spielt die fortlaufende und zielgerichtete Kommunikation mit den Investoren und Risikokapitalgebern eine wesentliche Rolle. Dabei hat die Finanzkommunikation ihre Besonderheiten.

Sie muss über Fakten und Zahlen informieren; sie muss treffend auf die wesentlichen Punkte kommen und offen sowie transparent Kenntnis geben. Lediglich die Unternehmen, die mit exakten Informationen das Vertrauen am Kapitalmarkt gewinnen, werden mittel- bis langfristig am Geldmarkt erfolgreich im Wettbewerb um das Investorenkapital sein. Zu jeder Zeit möchte der Investor auf alle Finanz-Informationen eines Beteiligungskonzeptes und während seiner “Beteiligungs-Mitgliedschaft” Zugriff haben. Dies ist verständlich, da er schließlich einem meist unbekannten Unternehmen eine größere Summe an Geld über einen längeren Zeitraum zur Verfügung stellt. Ein stetiger und substantieller Informationsfluss zum Kapitalgeber macht ein gutes “Investor Relation” aus und ist gleichzeitig die Basis für ein positives Standing am Kapitalmarkt. Ständige Anlegerinformationen und Offenheit schafft Vertrauen ! Die Finanzkommunikation im Rahmen des Investor-Relations hat ihre Besonderheiten. Sie muss Anleger und Investoren über Fakten und Zahlen informieren; sie muss treffend auf die wesentlichen Punkte kommen und durch Finanzmarkt-Transparenz die Unternehmensinformationen offen sowie transparent kommunizieren. Lediglich die Unternehmen, die mit exakten Informationen das Vertrauen am Kapitalmarkt gewinnen, werden mittel- bis langfristig am Geldmarkt erfolgreich im Wettbewerb um das Investorenkapital sein.

Ein erfolgreiches Investor-Relations über ein Finanz- und Equity-Marketing bedeutet:

  • Entwicklung einer umfassenden kapitalmarktorientierten Investor-Relations-Strategie
  • Entwicklung eines Investor-Relations-Ablauf- und Zeitplans
  • Veröffentlichung von Geschäfts- und Quartalsberichten, Investoren-Briefen ( wie über den www.anleger-beteiligungen.de ) und Online-Informationen
  • Erarbeitung und Presse-Verteilungen von individuellen Unternehmensmeldungen
  • Organisation und Durchführung von Finanzdienstleister- und Investorenkonferenzen
  • Konzeption und Umsetzung eines Online-Investor-Relation-Portals
  • Ausarbeitung von Marketing-Flyern, Investoren-Memoranden, Fact-Sheets und Firmen-Präsentationen
  • Kommunikation und Pflege der Beziehungen zu Finanzdienstleistern, Anlegern und Finanz-Journalisten
  • Kommunikation über Finanzmessen, Eigenkapital-Foren, Finanzdienstleister- und Investoren-Treffs
  • Organisation von Roadshows und Investorengesprächen
  • Ständige Fortschreibung der Geschäftsperspektiven und Marktplanungen
  • Erarbeitung, Auswahl und Platzierung von Finanz-Veröffentlichungen ( Produktinformationen, Zwischenbilanzberichte, Factbook-Info´s und Factsheets-Versand )
  • Steigerung der Anlegerzahlen durch neue Zielgruppen-Erschließung
  • Einweisung und Coaching durch professionelle Kapitalmarktexperten
  • Veranstaltungen im eigenen Unternehmen mit Besichtigung und Investoren-Einzelgesprächen
  • Konzeption und Schaltung von Finanzmarktwerbung, Imagekampagnen und
  • Anzeigenkampagnen

Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass ein Investor klar gegliederte und verständlich formulierte Finanz-Details erhalten oder abrufen können möchte. Umso sicherer ist er sich dann der Richtigkeit und Sicherheit seiner Kapitalanlage. Das Finanz-Portal ( www.anleger-beteiligungen.de ) bietet dem Anleger umfangreiche Informationen auf einem  umfassenden IR-Portal ( IR = Investor Relations ) mit einem ausführlichen Beteiligungsüberblick zu jedem einzelnen kapitalsuchenden Unternehmen. Weitere Informationen gibt Dr. Horst Werner über dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de auf entsprechende Mailanfragen.

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Die Wohnimmobilienkreditrichtlinie

– Die Kritik wird lauter –

Die Praxis zeigt es ganz deutlich. Mit Inkrafttreten der neuen Richtlinie im März dieses Jahres bekommen insbesondere Rentner und junge Familien nur noch sehr schwer oder kaum noch oder gar keine Immobilienkredite mehr.

Vor einer solchen Entwicklung hatten bereits vor Inkrafttreten des „Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften“ die verschiedenen Bankenverbände und weitere Fachleute gewarnt.

Aber wie bei vielen Gesetzesinitiativen gibt es eine Vielzahl von öffentlichen Anhörungen, Stellungnahmen etc., die dann doch nicht oder nur unvollständig in den Gesetzestext einfließen. Die Folge davon ist in der Regel, dass neue Gesetze sehr schnell erste Klagen nach sich ziehen und in vielen Fällen sehr bald nachgebessert werden müssen.

Und obwohl das inzwischen hinreichend bekannt ist , werden immer wieder Gesetze „mit der heißen Nadel“ gestrickt“, teilweise auch deshalb, weil lange schon bekannte bindende EU-Rechtlinien erst auf dem „letzten Drücker“ in Gesetze gefasst werden und dadurch unnötiger Zeitdruck entsteht.

Das scheint nun bei der „Wohnimmobilienkreditrichtlinie“ auch wieder der Fall zu sein. Baden-Württemberg und Hessen, unterstützt von Bayern haben jedenfalls kürzlich eine Initiative in den Bundesrat eingebracht die durchsetzen soll, dass Bundesjustizminister Heiko Maas die Verschärfung der Kreditvergaberichtlinien teilweise wieder rückgängig machen soll.

Nach Meinung sowohl der baden-württembergischen Finanzministerin Edith Sitzmann, als auch der bayerischen Wirtschaftsministerin Ilse Aigner erschwert die Richtlinie für viele Bürger die Finanzierung eines Eigenheims. Die Kreditwürdigkeitsprüfung würde unverhältnismäßig verschärft und insbesondere Rentner und junge Familien bekämen kaum noch Immobilienkredite. Das sei im höchsten Maße unsozial.

Neben der Initiative der Länder Baden-Württemberg und Hessen kommt auch massiver Druck von mehreren anderen Seiten, allen voran die Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken. So nannte zum Beispiel der Chef des bayerischen Genossenschaftsverbandes Jürgen Gros die Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie ein „ Gesetzesfiasko“.

Gelassen dagegen sieht man die Sache in Berlin. In einer Replik aus dem Bundesjustizministerium heißt es, die Banken hätten die Verantwortung, denn sie legten die Vorschriften sehr restriktiv aus.

Egal wie, es ist das eingetreten, was viele Kritiker schon vorausgesagt hatten und davor gewarnt hatten. Und das hätte man eigentlich eher wissen und kommen sehen müssen.

Bleibt abzuwarten, was der Bundesrat unternimmt.

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Kapitalbeschaffung ohne BaFin-Prospekt gem. den Bagatellgrenzen des Vermögensanlagengesetzes

Beteiligungskapital-Beschaffung ohne BaFin-Prospekt: Mit dem Abschnitt I des Vermögensanlagengesetzes wird der Geltungsbereich des Vermögensanlagengesetzes zunächst auch auf Nichtwertpapiere ausgedehnt ( § 1 Abs. 2 Nr. 1 – 7 VermAnlG n.F. ). Dies sind z.B. die nicht wertpapierverbrieften stillen Beteiligungen, vinkulierte Namensgenussrechte, Namensschuldverschreibungen, partiarische Darlehen, Nachrangdarlehen, Direktinvestments oder KG-Anteile. Davon gibt es gem. § 2 Abs. 1 Nr. 3 – 9 VermAnlG acht Ausnahmetatbestände von der Prospektpflicht ( sogen. Bereichsausnahmen oder auch Bagatellgrenzen genannt ), soweit die gesetzlichen Eingreifkriterien unterschritten werden. Prospekt- und BaFin-frei sind:

1. Genossenschaftsanteile
2. Versicherungen und Pensionsvereine
3. (a) Maximal 20 ( Anteile ) Beteiligte pro Finanzinstrument
oder aber (b) mehr Beteiligte, jedoch bei einem maximalen Beteiligungs-Gesamtbetrag bis Euro 100.000,– innerhalb von 12 Monaten oder aber (c) jeder Kapitalgeber mit einer Mindestbeteiligung
von über Euro 200.000,– und
(d) bei Wertpapieren bei einer Mindestzeichnungssumme von über Euro 100.000,– siehe WpPG § 3 Abs. 2 Ziff. 3
WpPG gezeichnet werden.
4. Angebote an qualifizierte Anleger (z.B.
Wertpapierhändler) und/oder bei Wertpapieren an unter 150 nicht
qualifizierte Anleger ( = Privatanleger ) – siehe § 3 Abs. 2 Ziff. 2 WpPG
5. Anlageangebote, für die schon ein genehmigter Verkaufs-Prospekt besteht
6. Beteiligungsangebote an einen bestimmten Personenkreis
wie Arbeitnehmer ( = Mitarbeiterbeteiligung ) einschließlich der verbundenen
Unternehmen
7. Staatliche Emittenten ( Anstalten öffentlichen Rechts ) etc.
8. Verschmelzung und Übernahme von Tochtergesellschaften

Auf die Höhe des Beteiligungskapitals und auf die Höhe des aufzunehmenden Finanzierungsvolumens kommt es bei der Begrenzung auf 20 Beteiligte / Anteile nicht an. Es dürfen somit parallel und gleichzeitig zahlreiche Finanzinstrumente frei von einer Prospektpflicht platziert bzw. verkauft werden: Das sind 20 Genussrechtsanteile, 20 stille Gesellschaftsanteile, 20 Namensschuldverschreibungen, 20 Nachrangrangdarlehen, 20 partiarische Darlehen und 20 Direktinvestments.  Infolgedessen gibt es für alle Unternehmen die vorstehenden Möglichkeiten und Finanzierungschancen: Kapital von Privat ohne Prospektpflicht und ohne Wertpapieraufsichtsgenehmigung. Dies ist gerade für mittelständische Unternehmen auch unter Kostengesichtspunkten von erheblicher Bedeutung, da allein die Billigung von Prospekten heute bei der BaFin regelmäßig mehr als Euro 10.000,- an Gebühren erfordert.

Die Prospektfreiheit gilt ohne Geringfügigkeitsgrenze vollkommen ohne Einschränkung für die grundschuldbesicherten Darlehen, die somit auch keine Finanzinstrumente im Sinne des VermAnlG sind und deshalb überhaupt keiner Prospektpflicht unterliegen.

Auch Wertpapierprospekte sind nach dem Wertpapierprospektgesetz BaFin-genehmigungsfrei, wenn die Mindestzeichnungssumme des zu platzierenden Wertpapiers mindestens Euro 100.000,- ( oder höher ) beträgt.

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Anlegermessen, Finanzierungs-Meetings und Investoren-Konferenzen zur Unternehmensfinanzierung

Unternehmen haben ständig die Chance, sich auf Anleger- und Investoren-Messen zu präsentieren und ihr Geschäftsmodell zur Kapitalaufnahme vorzustellen. Derartige Finanzmessen und Kapitalgeber-Kongresse finden jeden Monat verteilt über ganz Deutschland statt. Einige Messen sind richtige “Institutionen” und Marken geworden. Z.B. ist das bekannte “Deutsche Eigenkapitalforum” eine Gemeinschafts-Institution der Deutschen Börse und der KfW-Bank, um innovative Unternehmer und Kapitalgeber in eigens organisierten Veranstaltungen an allen acht Börsen-Standorten zusammen zu führen. Derartige Unternehmer-Investoren-Meetings finden regelmäßig an allen Plätzen der deutschen Wertpapierbörsen statt und stehen auch für Start-up-Unternehmen und KMU´s offen. Innovation und unternehmerische Dynamik sind die erwarteten Kriterien der Forumsteilnahme. Interessierte Unternehmer finden stets die aktualisierten Veranstaltungstermine und Veranstaltungsorte auf www.eigenkapitalforum.com und http://www.messeninfo.de/Anlegermessen-Y14-S1.html unter dem Menüpunkt “Anlegermessen-Deutschland” finden kapitalsuchende Unternehmen einen veröffentlichten Messekalender mit allen Veranstaltungsterminen und Anlegermesse-Orten. Ein Messekalender wird auch wöchentlich im www.investoren-brief.de von der Dr. Werner Financial Service Group veröffentlicht. Unmittelbarer können sich anbahnende Anlegerkontakte und Investorengespräche nicht abgehalten werden. Auch über Google mit der Eingabe “Finanzmessen” oder “Anlegermessen” finden Unternehmer den direkten Zugang zur Anmeldung auf solchen über das ganze Jahr verteilten, häufig stattfindenden Anlegermessen mit sämtlichen Kosten- und Teilnahmegebühren.

Ein Fonds-Treff ist z.B. die alljährlich im Herbst in Dortmund ( Westfalenhalle ) stattfindende Messe “DKM” mit regelmäßig über 15.000 Messebesuchern – siehe www.dkm-messe.de . Darüber hinaus gibt es noch weitere Fonds-Messen an anderen Messe-Standorten. Die DKM ist offenbar die größte Anleger- und Fondsmesse in Deutschland.

Das Business Angel Netzwerk Deutschland e.V. mit Sitz in Essen veranstaltet ebenfalls an wechselnden Standorten Messen bzw. Tagungen von kapitalsuchenden Unternehmen und investitionsbereiten Kapitalgebern ( siehe www.business-angels.de ), wo sich die Unternehmen auf kleineren Tagungsständen kostengünstig mit ihren Beteiligungsangeboten präsentieren können.

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