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Archive for February, 2013

Wege und Formen der Marktfinanzierung, 8. Teil

von Dr. jur. Lutz WERNER

Beteiligungskapital durch industrielle Investoren

Eine wichtige Quelle für Beteiligungskapital im Rahmen der kommerziellen Beteiligungsgesellschaften sind strategische Investoren aus der Industrie. Hierbei handelt es sich meist um Unternehmen aus der Branche, die sich an Unternehmen zur Abrundung der Produktpalette oder Verlängerung der Wertschöpfungskette beteiligen.

Neben Partnern ohne professionelle Investorenstruktur (z. B. Wettbewerber, Lieferanten und Kunden) spielen hier vor allem große Industrieunternehmen bzw. Beteiligungsgesellschaften, deren maßgebliche Gesellschafter industrielle Großunternehmen sind, eine überragende Rolle.

1.Corporate-Venture-Capital-Gesellschaften
Beteiligungsgesellschaften, die zu Konzernen gehören und vorrangig strategische Konzerninteressen verfolgen, werden Corporate-Venture-Capital-Gesellschaften genannt.

Konzerne setzen Corporate Venture Capital gezielt als Instrument für eine aktive Konzernentwicklung und zur Wahrung strategischer Konzerninteressen ein. Erfolgreiche CVC-Gesellschaften erzielen für ihre Mutterkonzerne zwei entscheidende Vorteile: Sie bieten eine hohe Rendite auf das eingesetzte Kapital und zugleich den Zugang zu neuen Technologien (sog. „Window on Technology“) bzw. Kundenkreisen.

Für mittelständische Unternehmen kann Corporate Venture Capital ein wichtiger Bestandteil der Innovationsfinanzierung sein. Darüber hinaus werden sie meist beim Aufbau der Vertriebsorganisation unterstützt, erhalten Infrastrukturen für Produktion und Forschung bzw. kommen in den Genuss des Einkaufvorteils großer Konzerne. Viele CVC-Gesellschaften stellen für einen begrenzten Zeitraum erfahrene Manager zur Verfügung und verfügen darüber hinaus über ein Netzwerk an Unternehmensberatern, Rechtsanwälten, Banken und Wirtschaftsprüfern.

2.Unternehmensbeteiligungsgesellschaften
Das Problem der Eigenkapitalbeschaffung für nicht börsennotierte Unternehmen veranlasste den Gesetzgeber im Jahr 1986 zur Verabschiedung eines Gesetzes, das die Gründung sogenannter Unternehmensbeteiligungen (UBG) fördern sollte. UBG sind Aktiengesellschaften, deren Gegenstand ausschließlich der Erwerb, die Verwaltung und Veräußerung von Anteilen oder stillen Beteiligungen an deutschen Unternehmen ist, deren Anteile weder an der Börse noch an einem sonstigen organisierten Markt gehandelt werden. Die Tätigkeit der Unternehmensbeteiligungsgesellschaften ist durch gesetzliche Kapitalanlage- und -beschaffungsgrundsätze genau geregelt. Vorgeschrieben sind beispielsweise Einzelheiten zum Erwerb von Anteilen, die Kreditaufnahme und unzulässige Möglichkeiten der eigenen Refinanzierung (z. B. Schuldverschreibungen, Genussscheine).

3.Wagniskapitalbeteiligungsgesellschaften
Mit dem Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRa KG) vom 12.08.2008 wurde das Kapitalbeteiligungsgesetz (WKBG) geschaffen und eine Reform der Unternehmensbeteiligungsgesellschaften eingeleitet.

Diese Gesetze sehen eine gezielte Förderung von Kapitalbeteiligungen an jungen und mittelständischen Unternehmen vor. Parallel zum Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen wurde ein Gesetz zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken (Risikobegrenzungsgesetz) umgesetzt.

Für mittelständische Unternehmen spielt privates Beteiligungskapital eine besonders wichtige Rolle. Daher wurde durch das MoRaKG die Bestimmungen des Unternehmensbeteiligungsgesetzes (UBGG) angepasst und auf diese Weise die Rahmenbedingungen für den gesamten Bereich der Mittelstandsfinanzierung verbessert- So wird der Begriff der Wagniskapitalbeteiligung erweitert. Künftig entfallen daher rechtsformabhängige Beschränkungen für die Kapitalanlage, so dass auch Beteiligungen an einer OHG oder einer GbR zulässig sind. Gleiches gilt für europäische oder ausländische Rechtsformen, die mit den im Gesetz aufgeführten deutschen Rechtsformen vergleichbar sind.

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Wege und Formen der Marktfinanzierung, 7. Teil

von Dr. jur. Lutz WERNER www.hi-tech-media.de

Finanzierung über Venture-Capital-Gesellschaften und Private-Equity-Gesellschaften

1. Venture-Capital-Gesellschaften (Frühphasenfinanzierung):

Venture-Capital-Gesellschaften (VC-Gesellschaften) sind eine spezielle Ausprägung der Kapitalbeteiligungsgesellschaften. Der markanteste Unterschied zu anderen Kapitalbeteiligungsgesellschaften ist die schwerpunktmäßige Beteiligung an vornehmlich jungen Unternehmen, die sich noch in der Vorgründungs- und Gründungsphase befinden und in wachstumsstarken Branchen agieren. VC-Gesellschaften haben weniger ein Interesse am laufenden Gewinn der Unternehmen als an einer erheblichen Wertsteigerung der Beteiligung bis zum möglichst zeitnahen Exit. Diese Spezialisierung auf die Finanzierung von jungen, innovativen Unternehmen bringt für die Beteiligungsgesellschaften ein hohes Risiko mit sich, welches sich in extrem hohen Renditeerwartungen niederschlägt. Dabei können am Markt Vorgaben von 20 bis 40 % p.a. sowie noch deutlicher darüber liegende Renditevorstellungen beobachtet werden.

Dementsprechend unterliegen Finanzierungsanfragen bei VC-Gesellschaften einem noch stärkeren Selektionsprozess als bei anderen Beteiligungsgesellschaften. Unternehmen, die nicht aus wachstumsstarken Branchen wie der Informations-. Telekommunikations- und Biotechnologie stammen, haben nur eine geringe Chance auf ein Engagement. Die größten Chancen können sich gegenwärtig Unternehmen in den Branchen Telekommunikation und Informationstechnologie, Internet/Medien, Medizin- und Biotechnologie, Nano-/Mikro-Technologie, New Materials, Elektronik, Sensoren und Optoelektronik ausrechnen. Im Hinblick auf die bevorzugten Entwicklungsphasen der eingegangenen Beteiligungen liegt die Start-up- und First-stage-Finanzierung nach einer Phase der andauernden Zurückhaltung in der Gunst der institutionellen VC-Investoren aktuell erstmals wieder vor der Expansionsfinanzierung. Unternehmen in der Seed-Phase werden dagegen nach wie vor kaum unterstützt.

2. Private-Equity-Gesellschaften (Spätphasenfinanzierung):

Im Gegensatz zu VC-Gesellschaften sind Private-Equity-Gesellschaften (PE-Gesellschaften) bei der Auswahl der Beteiligungsunternehmen tendenziell risikoscheuer. Sie fördern hauptsächlich langjährig bestehende große Unternehmen, die im Rahmen der Expansions- und Wachstumsfinanzierung eine laufende Rendite in Höhe von etwa 15 bis 30 % bezogen auf die gesamte Laufzeit der Beteiligung erwarteten lassen. Angesichts der Transaktionskosten interessieren sich Private-Equity-Gesellschaften zumeist für Investitionsvolumen ab 5 bis 10 Mio. €.

Institutionelle Private-Equity-Investoren bevorzugen Unternehmen aus den Branchen Computer, Biotechnologie, Medizin, Chemie sowie Maschinen- und Anlagenbau. Darüber hinaus gibt es Private-Equity-Gesellschaften, die sich auf die Finanzierung besonderer Anlässe spezialisiert haben (z. B. MBO/MBI, Unternehmensnachfolge, Restrukturierung, zum Teil auch Sanierung). Der Exit wird nach drei bis sieben Jahren zumeist durch Trade Sale oder einen Secondary Purchase realisiert.

Stärker noch als andere PE-Gesellschaften richten Private-Equity-Fonds ihr Interesse nicht auf den breiten Mittelstand aus, sondern auf Mega-Deals im Milliardenbereich bzw. wenige Großtransaktionen im zwei- bis dreistelligen Millionenbereich, was sich in den oft beträchtlichen Fondsvolumen widerspiegelt. Im Übrigen unterscheiden sich Private-Equity-Fonds in Hinblick auf ihr Investitionsverhalten jedoch nicht von klassischen Private-Equity-Gesellschaften.

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Lukratives Kreditgeschäft für Banken mit mittelständischen Unternehmen

Die Kreditvergabe der Banken an den deutschen Mittelstand ist aktuell äußerst lukrativ. Die Banken verdienen bei der Finanzierung mittelständischer Unternehmen derzeit richtig Geld. Das ist das Ergebnis einer exklusiven Analyse des Finanzspezialisten Barkow Consulting für das Handelsblatt.

Nach dieser Studie erzielten die Kreditinstitute im vergangenen Jahr eine Rendite von rund 13 % auf das eingesetzte Kapital. Deshalb können sie sich auch großzügige Koppelungsgeschäfte mit anderen Finanzprodukten leisten. Damit ist das Firmenkundengeschäft für die Kreditinstitute äußerst lukrativ. Nach Meinung des Finanzexperten Dr. Lutz WERNER, Vorstand der Hi-Tech Media AG,  befindet sich das Finanzierungsgeschäft mit mittelständischen Unternehmen offensichtlich auf seinem Höhepunkt. Das sah während der Finanzkrise 2008/2009 noch ganz anders aus, als die Rendite nur 1,8 % betrug.

Die Banken verdienen in diesem Segment der Mittelstandsfinanzierung so gut, dass die Kreditinstitute sehr intensiv in dieses Geschäftsfeld drängen. Besonders aktiv sind dabei die Großbanken, aber auch die Landesbanken mit den Sparkassen werben sehr aggressiv. Auch ausländische Banken treten verstärkt in dem Kreditgeschäft mit deutschen Firmenkunden auf.

Der Grund, weshalb die Banken an ihren Mittelstandskunden so prächtig verdienen, liegt an der super günstigen Refinanzierung bei der Europäischen Zentralbank. Die EZB versorgt die europäischen Banken mit Geld zu Rekordniedrigstpreisen. Da die Kreditinstitute diese günstigen EZB-Konditionen nicht weitergeben, ist die durchschnittliche Rendite von 13 % gut erklärbar. Die Banken verdienen also im Kreditgeschäft gut zu Lasten ihrer mittelständischen Firmenkundschaft.

Allerdings rechnen die Experten für die kommenden Jahre mit einem eher schwierigeren Kreditgeschäft und sinkenden Margen. Das Finanzierungsgeschäft wird sich auch und besonders zum Vorteil der mittelständischen Unternehmen und ihren Finanzierungskosten entwickeln. Dafür gibt es mehrere Gründe:

  • höhere Eigenkapitalanforderungen an die Banken nach Basel III,
  • zunehmender Wettbewerb der Banken bei Mittelstandsfinanzierungen,
  • alternative Finanzierungsformen ohne Banken auf dem Vormarsch.

Es wird allgemein erwartet, dass die mittelständischen Unternehmen zukünftig die strategische Differenzierung ihrer Finanzierungsquellen und –formen deutlich ausbauen werden. Auch werde der Mittelstand den Kapitalmarkt zunehmend direkt über Unternehmensbeteiligungen und –anleihen in Anspruch nehmen.

So ist davon auszugehen, dass sich die Finanzierungen des deutschen Mittelstandes in den kommenden Jahren auf eine breitere Basis stellen werden. Die Eigenkapitalfinanzierungen werden zunehmen. Die goldenen Zeiten der Kreditinstitute mit Renditen über 10 % bei Finanzierungen des Mittelstandes gehen langsam zu Ende.

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Die vorgeschlagene EU-Finanztransaktionssteuer in Kürze

National und international ist die Finanztransaktionssteuer umstritten.
Die Tatsachen in Kürze von dem Wirtschaftsjuristen Dr. Lutz Werner, Vorstand der Hi-Tech Media AG:

Vorschlag von EU-Steuerkommissar Semeta
Besteuerung des Aktien- und Anleihehandels mit 0,1 %
Besteuerung des Derivatehandels mit 0,01 %
Steuerpflichtig nur Kreditinstitute mit Sitz in den 11 beteiligten Staaten
Beabsichtigte Geltung in 11 Staaten der Euro-Zone
Erwartete jährliche Einnahmen von insgesamt 30 bis 35 Mrd. €
Zweck der Steuer:

  • Hochfrequenzhandel zügeln
  • Beteiligung der Banken an den Kosten der Finanzkrise

Kern des Vorschlags ist das Ansässigkeitsprinzip:

  • Steuer gilt, wenn eine der an der Transaktion beteiligten Parteien in einem der 11 Staaten ihren Firmensitz hat, unabhängig wo die Transaktion stattfindet
  • Steuer gilt auch, wenn eine Bank im Namen einer Partei handelt, die in einem der 11 Staaten ansässig ist.

Zur Einführung der Steuer ist Einstimmigkeit der 11 Staaten erforderlich.
Das Europäische Parlament wird nur angehört.
Kritiker aus der Koalition behaupten, die Steuer habe Auswirkungen auf Altersvorsorge, Kleinanleger und / oder Realwirtschaft. Außerdem provoziere sie das Abwandern der Banken nach außerhalb der EU.

Näheres unter www.Anleger-Beteiligungen.de

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Rezession gestern, Aufschwung morgen: Positive Konjunkturprognosen

Der Schwächeanfall der deutschen Wirtschaft im vierten Quartal 2012 mit einem Rückgang des Bruttoinlandsprodukts um 0,6% hat sogar den Wirtschafts- und Finanzexperten Dr. Lutz WERNER, Vorstand der Hi-Tech Media AG und Herausgeber des Investoren-Brief.com überrascht. Hatten doch insbesondere die regierungsamtlichen Wirtschaftspolitiker die deutsche Widerstandskraft gegen die Rezession in der Europäischen Union betont.

Die Konjunkturexperten sprechen von einem Ausrutscher, einer Delle. In einer ZEW-Umfrage zeigen sich 300 Anleger und Finanzanalysten überzeugt, dass der deutschen Wirtschaft schon im laufenden Quartal eine deutliche Erholung bevorsteht. So weist der ZEW-Index, Deutschlands wichtigstes Konjunkturbarometer, auf eine Rückkehr zum Wirtschaftswachstum hin. Danach werde Deutschland wieder die Rolle der Konjunktur-Lokomotive in Europa übernehmen. Anleger und Investoren zeigen sich über diese Aussichten erfreut.

Ein realistischer Rückblick zeigt, dass die Wirtschaft in der Euro-Zone der 16 Mitgliedsstaaten in 2012 um 0,5% schrumpfte. In keinem Quartal schaffte der Euro-Raum ein Wachstum. Für wahr eine beachtliche Schwäche. Dem konnte die deutsche Wirtschaft letztlich nicht widerstehen und schrumpfte ihrerseits im vierten Quartal um 0,6%. Für den Einbruch sorgten die Staatsschuldenkrise und die schwache Weltwirtschaft. Besonders litt der Investitionssektor und der deutsche Export – gehen doch 40% unserer Exporte in den Euro-Raum und insgesamt 65% in die Europäische Union. Weiter steigende Konsumausgaben konnten das nicht ausgleichen.

Die Europäische Kommission rechnet für 2013 mit einem Mini-Plus von 0,1% in der Euro-Zone und damit eine ausgesprochen schwache Erholung. Für Deutschland ist die Kommission mit 0,8 % Wachstum schon positiver gestimmt, wie auch die Bundesregierung.

Bundesbank, Finanzexperten und die Chefvolkswirte verschiedener Banken äußern sich gerade jetzt optimistisch. Das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) ist besonders deutlich: „Die Finanzmarktexperten haken das schwache vierte Quartal 2012 schnell ab.“ Auch die Zahlen des ifo-Geschäftsklimaindex werden freundlich ausfallen. Nach der Bundesbank werde die Industrieproduktion wieder anziehen, die Unternehmen werden wieder mehr investieren.

Konjunkturprognosen, die Anleger und Investoren nur freuen können und ihre Finanzbereitschaft beflügelt! Näheres unter www.Anleger-Beteiligungen.de

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Marktfinanzierung, 6. Teil – Finanzierung über kommerzielle Beteiligungsgesellschaften

von Dr. jur. Lutz WERNER (www.hi-tech-media.de)
anleger-beteiligungen.de Der führende Marktplatz für vor- und außerbörsliche Unternehmensbeteiligungen

Finanzierung über kommerzielle Beteiligungsgesellschaften

Zu den kommerziellen Beteiligungsgesellschaften gehören zunächst die so genannten Kapitalbeteiligungsgesellschaften. Der Begriff Kapitalgesellschaft entstammt den historischen Anfängen des Beteiligungskapitalgeschäftes in Deutschland und ist bis heute erhalten geblieben. Bei klassischen (universal-)Kapitalbeteiligungsgesellschaften handelt es sich zumeist um Tochtergesellschaften von Banken, die anstelle von Krediten für einen bestimmten Zeitraum Eigenkapital durch den Erwerb von Vollgesellschaftsanteilen oder stillen Beteiligungen zur Verfügung stellen und keine Spezialisierung auf eine bestimmte Branche aufweisen.

Wie bereits angedeutet, bestehen zwischen den Kapitalbeteiligungsgesellschaften bezogen auf die genannten Finanzierungsanlässe mehr oder weniger stark ausgeprägte Spezialisierungen. Nach dem Zeitpunkt der Finanzierung lassen sich vor allem Venture-Capital- und Private-Equity-Gesellschaften unterscheiden. Eine Sonderform der Beteiligungsgesellschaften sind Beteiligungsfonds, die als Finanzintermediäre agieren: Der Fonds sammelt bei Kreditinstituten, Versicherungen, Unternehmen und Privatpersonen die für die geplanten Beteiligungen notwendigen Mittel ein und investiert sie dann in Zielunternehmen.

Neben den klassischen Kapitalbeteiligungsgesellschaften stehen die Unternehmensbeteiligungsgesellschaften, die nach festen gesetzlichen Regeln in mittelständische Unternehmen investieren. Auch sie investieren ausschließlich renditeorientiert, d. h. ihr Ziel ist die Erzielung einer maximalen Rendite auf das eingesetzte Kapital in möglichst kurzer Zeit.

Im Gegensatz zu den institutionellen Finanzinvestoren verfolgen strategische Finanzinvestoren mit einer Investition – der Name lässt es bereits erahnen – neben Renditeinteressen auch strategische Interessen. Hier sind besonders die Corporate-Venture-Capital-Gesellschaften zu nennen.

Alle diese Beteiligungsgesellschaften sind Partner auf Zeit, denn das Kapital wird üblicherweise nur für einen Zeithorizont von fünf bis sieben Jahren, zum Teil auch kürzer zur Verfügung gestellt. Die Beendigung eines Engagements wird als „Exit“ bezeichnet. Mögliche Exitstrategien der Beteiligungsgesellschaften sind

  • Rückkauf der Anteile durch Altgesellschafter (Buy-back),
  • Einführung der Anteile an einer Wertpapierbörse (Going Public),
  • Veräußerung der Beteiligung an einen industriellen Investor (Trade Sale),
  • Verkauf der Anteile an eine weitere Beteiligungsgesellschaft (Secondary Purchase/Secondary Buy-out),
  • Liquidation und damit verbundene Abschreibung der Beteiligung.

Als bevorzugte Exitstrategie gilt gegenwärtig wegen des noch immer schwierigen Börsenumfeldes der Verkauf der Gesellschaftsanteile an einen industriellen Investor oder einen anderen Finanzinvestor.

Vorrangiges Ziel eines Engagements, ist nicht die Beherrschung des Unternehmens, sondern die Erzielung einer möglichst großen Rendite in einem kurzen Zeitraum. Kommerzielle Beteiligungsgesellschaften stellen deshalb äußerst strenge Anforderungen an die Zielunternehmen. Je besser die Chancen zu einem lukrativen Ausstieg sind, desto höher ist die Chance einer positiven Finanzierungsentscheidung. Vor dem Hintergrund der meist großen Investitionssummen und der hohen Renditeerwartungen werden Beteiligungsgesellschaften meist in nicht unerheblichem Umfang beratend und überwachend tätig, und verlangen eine Einbindung in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung. Darüber hinaus erwarten sie eine turnusmäßige Berichterstattung zur Entwicklung des Unternehmens.

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Marktfinanzierung, 5. Teil – Finanzierung mittels Beteiligungsgesellschaften

von Dr. jur. Lutz WERNER (www.hi-tech-media.de)
anleger-beteiligungen.de Der führende Marktplatz für vor- und außerbörsliche Unternehmensbeteiligungen

Finanzierung mittels Beteiligungsgesellschaften

Die wachsende Zurückhaltung der Banken bei der Vergabe von Krediten veranlasst immer mehr Unternehmen dazu, alternative Finanzierungsformen zu nutzen. Hierzu gehört vor allem die Aufnahme von zusätzlichem Eigenkapital. In diesem Zusammenhang ist der angelsächsische Begriff „Private Equity“ gebräuchlich.

Private Equity
Für den Ausdruck Private Equity (PE) existiert keine einheitliche Definition, da der Begriff in der Praxis im englischen Sprachraum entstanden ist. Der Begriffsteil „Equity“ macht deutlich, dass es sich um die Bereitstellung von Eigenkapital handelt. Der Begriffsteil „Private“ zeigt, dass dies außerhalb der Institutionen wie z. B. die Börse geschieht. Private Equity bezeichnet somit zunächst ganz allgemein jede Form von Bereitstellung außerbörslichen Eigenkapitals für Unternehmen durch externe, d. h. außerhalb des bisherigen Gesellschafterkreises stehende Dritte. Im Gegensatz hierzu meint „Public Equity“ die Eigenkapitalbeschaffung über die Börsen.

Einer der möglichen Wege zur Finanzierung mit Private Equity führt über so genannte Beteiligungsgesellschaften (Private-Equity-Gesellschaften). Während in der Boomphase der New Economy gegen Ende der 90er Jahre überwiegend junge und innovative Unternehmen aus technologieintensiven Branchen die Zielgruppe der Beteiligungsgesellschaften bildeten, gibt es mittlerweile auch Beteiligungsgesellschaften, die Unternehmen aus anderen Branchen finanzieren.

Am deutschen Beteiligungsmarkt sind gegenwärtig über 300 PE-Gesellschaften aktiv, von denen 275 im Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften – German Private Equity and Venture Capital Association e. V. (BVK) – zusammengeschlossen sind. Eine erste Auswahl von Beteiligungsgesellschaften, die für das Unternehmen möglicherweise in Frage kommen, kann beispielsweise anhand der auf der Internetseite des BVK dargestellten Profile der PE-Gesellschaften vorgenommen werden (www.bvk-ev.de).

Finanzierungsanlässe
Beteiligungsfinanzierungen sind vor allem für Unternehmen möglich, die sich in einer Veränderungs- oder Wachstumsphase befinden, bei deren positiver Bewältigung eine signifikante Wertsteigerung für alle Gesellschafter zu erwarten ist. Typische Anläse sind zum Beispiel:

  • die Ausreifung und Umsetzung einer innovativen Idee in verwertbare Resultate, auf deren Basis ein Geschäftskonzept erstellt wird (Seed-Finanzierung),
  • die Gründungsphase, d. h. das betreffende Unternehmen befindet sich im Aufbau oder ist erst seit kurzem im Geschäft und hat seine Produkte noch nicht oder nicht in größerem Umfang vermarktet (Start-up und First-Stage-Finanzierung),
  • die Erweiterung von Produktionskapazitäten, die Produktdiversifikation oder die Erschließung neuer Märkte (Expansionsfinanzierung),
  • die Akquisition eines anderen Unternehmens,
  • die Vorbereitung eines Börsengangs, vor allem mit dem Ziel der Verbesserung der Eigenkapitalquote (Bridge-Finanzierung),
  • die Durchführung von Management Buy-out (MBO)/ Management Buy-in (MBI), d. h. eine Unternehmensübernahme durch das vorhandene (MBO) oder ein externes Management (MBI), z. B. zur Regelung der Unternehmensnachfolge in mittelständischen Unternehmen und
  • die Finanzierung von Turnaround-Situationen (Sanierungen).

Häufig wird der Begriff Venture Capital (=Risikokapital) synonym zu Private Equity gebraucht. Genau genommen handelt es sich bei Venture Capital aber nur um einen Teilbereich von Private Equity, genauer um die risikoreichere Frühphasenfinanzierung. Demgegenüber bezeichnet Private Equity – hier in einem engeren Sinn gebraucht – außerbörsliches Eigenkapital für Expansions- und Wachstumsfinanzierungen bereits reifer Unternehmen sowie für die Finanzierung besonderer Anlässe – insbesondere Unternehmensübernahmen im Rahmen eines MBO/MBI, einer Unternehmensnachfolge und Restrukturierung.

Formen der Finanzierung
Die klassische Finanzierungsform bei einer Finanzierung durch eine Beteiligungsgesellschaft ist deren Eintritt in das Unternehmen als Mitgesellschafter durch Übernahme von Kommandit- oder GmbH-Anteilen bzw. Aktien im Rahmen einer Kapitalerhöhung. Zum Teil werden auch eigenkapitalersetzende Mezzanine-Finanzierungen genutzt. In der Praxis engagieren sich Beteiligungsgesellschaften über eine Mischung aus Vollgesellschaftsanteilen und mezzaninen Finanzierungsformen, teilweise auch mit Fremdkapitalanteilen.

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Die Finanzierungsanfrage

von Dr. jur. Lutz WERNER (www.hi-tech-media.de)

Die wachsende Zurückhaltung der Banken bei der Vergabe von Krediten veranlasst immer mehr Unternehmen dazu, alternative Finanzierungformen zu nutzen. Hierzu gehört vor allem die Aufnahme von zusätzlichem Eigenkapital. In diesem Zusammenhang ist der angelsächsische Begriff “Private Equity” gebräuchlich.
Einer der möglichen Wege zur Finanzierung mit Private Equity führt über so genannte Beteiligungsgesellschaften (Private-Equity-Gesellschaften).

Nach der Auswahl von geeigneten Beteiligungsgesellschaften ist die Kontaktaufnahme der zweite Schritt. Sie dient dazu, das Unternehmen bzw. Finanzierungsvorhaben kurz und prägnant vorzustellen und zu klären, ob seitens der Beteiligungsgesellschaft grundsätzliches Interesse besteht. Sofern es sich um ein etabliertes Unternehmen und kein Gründungsvorhaben handelt, bildet üblicherweise die Analyse der letzten Jahresabschlüsse den Ausgangspunkt. Daneben ist eine Darstellung des Unternehmens an Hand eines Business Plans erforderlich. Dieser sollte eine klar strukturierte Darstellung des Unternehmens enthalten. Unabhängige Unternehmensberater unterstützen mittelständische Unternehmen bei der Erarbeitung entsprechender Darstellungen und Planungen.

Je nach Grad der Übereinstimmung vertiefen und konkretisieren sich die Gespräche und es schließt sich eine Feinprüfung, ggf. unter Einschaltung externer Berater oder Experten, an. Bei der Frage, ob eine Beteiligungsanfrage zum Ziel führt, spielen eine Reihe unterschiedlicher Faktoren eine Rolle. Ein „Erfolgsrezept“ gibt es hier nicht. Folgende Punkte sollten Unternehmer im Umgang mit Beteiligungsgesellschaften jedoch unbedingt beachten:

  • Die Kontaktaufnahme sollte nicht unvorbereitet starten, da ansonsten die Gefahr besteht, dass die unternehmerische Qualifikation des Managements und die Güte des Unternehmens als zu „bescheiden“ erscheinen.
  • Voraussetzung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit ist die Bereitschaft, eine echte Partnerschaft einzugehen. Wer die Aufnahme einer Beteiligungsgesellschaft als „notwendiges Übel“ betrachtet, für den ist dieser Finanzierungsweg nicht geeignet.
  • Kapitalbeteiligungs- bzw. Venture-Capital-Gesellschaften verstehen sich nicht als „Notärzte“. Überlegungen zum Eigenmittelbedarf müssen rechtzeitig angestellt werden.
  • Problembereiche und Risiken sollten frühzeitig thematisiert werden. Werden die Risiken erst bei der späteren detaillierten Prüfung des Unternehmens (sog. Due Diligence) durch die Beteiligungsgesellschaft erkannt, kann der möglicherweise entstehende Vertrauensverlust zur Absage der Finanzierung führen.

Die MBG und die Beteiligungsgesellschaften der Sparkassen gehen bei der Bearbeitung von Finanzierungsanfragen weniger selektiv vor als kommerzielle Beteiligungsgesellschaften. Bei den MBG wird etwa die Hälfte aller Gesuche einer genaueren Prüfung unterzogen, etwa ein Viertel aller Unternehmen wird als für das Beteiligungsgeschäft eingestuft.

Fazit
Eine Finanzierung durch Beteiligungsgesellschaften findet nahezu ausschließlich durch Eigenkapital bzw. Eigenkapitalersatz statt und stellt somit eine mögliche Ergänzung zur klassischen Bankenfinanzierung dar. Der wesentliche Vorteil dieses Finanzierungsweges liegt in der Erhöhung des bilanziellen Eigenkapitals und der hierdurch bedingten erleichterten Aufnahme von ergänzendem Fremdkapital. Um die beabsichtige Wertsteigerung der Beteiligung zu erreichen, sind Beteiligungsgesellschaften regelmäßig auch auf anderen Ebenen wertschöpfend für das Unternehmen tätig, insbesondere durch Beratung und Unterstützung des Managements. Das Spektrum der Unterstützung kann grundsätzlich die gesamte Bandbreite unternehmerischer Tätigkeit umfassen.

Die Aufnahme eines Minderheitsgesellschafters führt stets zu einer Verwässerung der eigenen Anteile und zu einem Verlust an Stimmrechten und Einfluss. Vor allem kommerzielle Beteiligungsgesellschaften verlangen im Rahmen der Berichterstattung teilweise eine bedingungslose Offenlegung aller Geschäftsdaten. Vor dem Hintergrund der meist großen Beteiligungsvolumen ist es verständlich, dass kommerzielle Beteiligungsgesellschaften in einem gewissen Umfang Einfluss auf die Geschäftsführung ausüben, zumindest aber eine nicht unerhebliche wirtschaftliche Abhängigkeit seitens der Unternehmen besteht. Realistische Aussichten auf eine Finanzierung durch kommerzielle Beteiligungsgesellschaften haben zudem nur wachstumsstarke Unternehmen, die auf Basis eines dynamischen Marktes und einer ausgezeichneten Markterstellung überdurchschnittliche Erträge bzw. eine deutliche Wertsteigerung in kurzer Zeit erwarten lassen.

www.anleger-beteiligungen.de
Der führende Marktplatz für vor- und außerbörsliche Unternehmensbeteiligungen

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Wege und Formen der Marktfinanzierung, 4. Teil

von Dr. jur. Lutz WERNER

Maßnahmen zur Verbesserung der Bilanzstruktur

Während in den vergangenen Jahrzehnten bei vielen Unternehmern aus unterschiedlichen, v. a. aus steuerlichen Gründen der Grundsatz „Mehr sein als scheinen!“ galt, hat das „risikogerechte Zinssystem“ der Kreditinstitute zu der Erkenntnis geführt, dass ein anderes Prinzip mehr Erfolg verspricht: „Von der besten Seite zeigen!“ Viele Unternehmen sind deshalb reif für ein legales „Bilanzlifting“.

Mit einigen – oftmals unkompliziert durchzuführenden – liquiditätsneutralen Maßnahmen lassen sich für viele Unternehmen zum Teil erhebliche Verbesserungen der Bilanzstruktur erzielen. Diese führen zwar nicht unmittelbar zu einem Mittelzufluss, aber in jedem Fall zu einem besseren Rating, was sich wiederum auf die Fähigkeit des Unternehmens niederschlägt, sich durch eine ergänzende Aufnahme von weiterem (Fremd-)Kapital zusätzliche Liquidität zu beschaffen. Diese liquiditätsneutralen Maßnahmen können von jedem Unternehmen ohne Einschaltung dritter Personen bzw. ohne Inanspruchnahme des Kapitalmarktes genutzt werden.

Optimierung der Aktiva
Eine Verbesserung des Liquiditätsausweises lässt sich durch vergleichsweise unkomplizierte gesellschaftsrechtliche bzw. bilanzielle Gestaltungen innerhalb des Unternehmens bzw. bestehenden Gesellschafterkreises erreichen. Mögliche Maßnahmen sind beispielsweise:

• Outsourcing von Vermögenswerten (Bilanzverkürzung)
Unternehmen können betriebsnotwendige Gegenstände des Anlagevermögens z.B. Immobilien oder Fuhrpark, auf eine von den Gesellschaftern gegründete gesonderte Besitzgesellschaft übertragen, die nicht konsolidiert werden muss. Das Unternehmen pachtet das Anlagevermögen anschließend wieder zurück. In seinen bilanziellen Folgen ähnelt diese Transaktion dem Sale-and-lease-back-Verfahren, doch sie findet außerhalb des Kapitalmarktes statt und ist ohne Einschaltung eines externen Kapitalgebers in Form einer Leasing-Gesellschaft möglich. Infolge der Ausgliederung reduziert sich die Bilanzsumme mit der Konsequenz, dass wichtige und für das Rating relevante Liquiditätskennzahlen verbessert werden.

• Nutzung von Bilanzwahlrechten
Nicht nur neu gegründete, sondern auch bereits etablierte Unternehmen, die beispielsweise neue Produkte entwickeln, können sich das Aktvierungswahlrecht des §269 HGB als Bilanzierungshilfe zu Nutze machen. Da die Entwicklung neuer Produkte naturgemäß zu Verlusten führt und dadurch das Ergebnis belastet wird, ist es möglich, die Aufwendungen für die Entwicklung der Produkte wie einen originären Vermögensgegenstand als Aufwendungen für Ingangsetzung des Geschäftsbetriebes auf der Aktivseite der Bilanz zu buchen, wenn aus den Aufwendungen zukünftig Erträge zu erwarten sind.
Ein weiteres Bilanzwahlrecht ist §268 Abs. 5 S. 2 HGB, der es dem Unternehmen ermöglicht, erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen auf der Aktivseite offen von den Vorräten abzusetzen, statt sie auf der Passivseite unter Verbindlichkeiten auszuweisen.

Optimierung der Passiva
Auch auf der Passivseite der Bilanz bestehen vielfältige Möglichkeiten, die Kapitalstruktur auch ohne Zuführung von frischer Liquidität zu optimieren, wobei angesichts der im Mittelstand verbreiteten Finanzierung durch Gesellschafterdarlehen dem Debt-Equity-Swap, der nahezu ohne Aufwand umzusetzen ist, regelmäßig das größte Optimierungspotenzial beizumessen sein wird:

• Debt-Equity-Swap
Ein Debt-Equity-Swap bietet Unternehmen eine einfache Möglichkeit, die Eigenkapitalquote ohne Zuführung frischer Liquidität zu erhöhen und durch den verbesserten Eigenkapitalausweis das Rating und die Gesamtfinanzierungsfähigkeit des Unternehmens zu verbessern Durch einen Vertrag wird eine Verbindlichkeit („Debt“) in Eigenkapital („Equity“) gewandelt („swap“). Der Debt-Equity-Swap eignet sich vor allem für bestehende Gesellschafterdarlehen, aber auch für Darlehen von außerhalb des Unternehmens stehenden Dritten. Eine Unternehmensverbindlichkeit kann dabei sowohl in Vollgesellschaftsanteile als auch in eigenkapitalersetzende mezzanine Finanzierungsformen umgewandelt werden.

• Einbringung von Vermögensgegenständen

Das Eigenkapital des Unternehmens kann auch durch Einbringung von Vermögensgegenständen als Sachanlage gestärkt werden. In Betracht kommen z. B. Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung, ein Fuhrpark oder Immobilien. Im Rahmen der Kapitalerhöhung durch Sacheinlage wird der Vermögensgegenstand von einem Gutachter bewertet. Dabei kann sich z. B. bei einer Immobilie ein erhöhter Einbringungswert ergeben, wenn ihr Verkehrswert über dem Buchwert liegt.

• Wertschöpfung durch Unternehmensverschmelzung

Nicht nur börsennotierte Großkonzerne, sondern auch zahlreiche mittelständische Unternehmen sind in Form von kleinen und mittleren Unternehmensverbünden organisiert (Konzern). Hier ist es möglich, einzelne Gesellschaften durch Verschmelzung in eine andere Gesellschaft einzubringen. Bei bisher nicht gesellschaftsrechtlichen verbundenen Unternehmen bietet es sich an, die Gesellschaftsanteile einer Gesellschaft in eine andere Gesellschaft zu überführen. Dabei kann das einzubringende Unternehmen unter Aufdeckung der stillen Reserven und unter Berücksichtigung des tatsächlichen Unternehmenswertes (bei dem auch die zukünftigen ertragsperspektiven des Unternehmens Berücksichtigung finden) in die übernehmende Gesellschaft eingebracht werden.

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Bankenunabhängige Finanzierung durch privates Anlegerkapital

von Dr. Lutz WERNER

Privates Investorenkapital zur Finanzierung von Investition und Wachstum ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) ohne feste Zinsverpflichtung ist in Zeiten der Bankenkrise und einer Kreditklemme zur Beseitigung von Bankabhängigkeiten von existentieller Bedeutung. Neben die Kredite durch die Hausbank treten zunehmend bankenunabhängige Wege der Unternehmensfinanzierung. Eine Finanzierung über eine Kapitalerhöhung und Kapitalaufnahme zur Liquiditätsaufstockung für Investitionen kann sowohl über stimmrechtsloses Mezzaninekapital als auch über Gesellschaftskapital von zukünftigen Miteigentümern ( = Mitgesellschafter )  erfolgen. Derartige Kapitalerhöhungen über Investorenkapital sind jeweils rechtsform-gebunden ( eine Erhöhung mit Aktienkapital ist nur bei einer Aktiengesellschaft möglich ). Bei einer Kommanditgesellschaft kann nur mit KG-Beteiligungen das Kapital mit Kommanditeinlagen erhöht werden. Eine derartige Rechtsformbindung besteht bei Mezzaninekapital-Beteiligungen nicht. Mezzaninekapital ( = stimmrechtsloses Beteiligungskapital ) kann jedes Unternehmen gleich welcher Rechtsform begeben. Dementsprechend kann jede Handelsgesellschaft unabhängig von ihrer Rechtsform stille Gesellschaftsanteile ( = stille Beteiligungen ) ausgeben. Das Mezzaninekapital ist also von der Rechtsformbindung des Finanzierungskapitals befreit.

Für personalistisch strukturierte Unternehmen ( Eigentümer-Unternehmen und Familiengesellschaften ) ist insbesondere das stimmrechtslose Beteiligungskapital ohne Einflussrechte Dritter mit bankenunabhängigem und stimmrechtslosem stillem Beteiligungskapital, Genussrechtskapital und Anleihekapital von privaten Kapitalgebern und Investoren interessant und entspricht den Eigentümerinteressen. Zur Aufnahme derartigen Kapitals gewinnen vor allem das öffentliche Angebot im Wege einer Privatplatzierung ( Private Placements ) und das eigenkapital-bilanzierte Mezzaninekapital zunehmend an Bedeutung. Denn eine gesunde Eigenkapitalausstattung ist die Voraussetzung für die Investitionsfähigkeit und damit für ein solides Unternehmenswachstum. Der anerkannte Kapitalmarkt- und Finanzierungsspezialist Dr. Horst Siegfried Werner in Göttingen erläutert auf seinen bekannten Finanz-Seminaren ( nächstes Seminar am 7. März 2013 in Göttingen – Buchung über die Website www.finanzierung-ohne-bank.de ) alle Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung und der Unternehmensstrukturierung für eine optimale Gesamtfinanzierungsfähigkeit sowie die praktische Beschaffung von bankenfreier Liquidität. (www.Anleger-Beteiligungen.de)

Die (Eigen-)Kapitalbeschaffung mit einem Beteiligungsangebot ist für jedes Unternehmen ein geeigneter und zukunftsweisender Finanzierungsweg, der zahlreiche Vorteile gegenüber herkömmlichen Bank-Finanzierungsformen hat. Neben dem Angebot von stimmrechtslosen Unternehmensbeteiligungen ( z.B. stilles Gesellschaftskapital, Genussrechtskapital, Anleihekapital, Hypotheken-Schuldverschreibungen, Pfandbrief-Kapital etc. ) über ein öffentliches Beteiligungsangebot erkennen immer mehr mittelständische Unternehmen auch die Vorzüge z. B. eines Mitarbeiterbeteiligungs-Programmes ( siehe Erhöhung der steuerlichen Förderung durch den neuen § 3 Nr. 39 EStG seit dem 01. April 2009 ) sowie die Notwendigkeit, frühzeitig die finanzielle Vorsorge für die Finanzierung der Unternehmensnachfolge innerhalb der Familie oder des Unternehmensverkaufs im Rahmen der Unternehmensübertragung auf Dritte zu treffen.

Die Finanzierung der Unternehmensnachfolge in Familienunternehmen, das Going Public am außerbörslichen Kapitalmarkt sowie das „kleine Going Public“ ( Privatplatzierung ), nämlich die Beteiligung von Mitarbeitern am Produktivvermögen, sind nur einige – wenngleich wichtige – Aspekte einer ganzheitlichen Betrachtung der Unternehmensfinanzierung und zeigen deutlich, dass auch dem Mittelstand das gesamte Spektrum einer bankenunabhängigen Unternehmensfinanzierung offen steht und ein großer Beratungsbedarf im Bereich der bankenunabhängigen Unternehmensfinanzierung vorhanden ist. (www.Investoren-Brief.com)

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