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Archive for October, 2019

Seit über drei Jahrzehnten keine BaFin-Untersagungen gegen Unternehmen, die von der Dr. Werner Financial Service AG am Kapitalmarkt begleitet wurden

Seit über drei Jahrzehnten wurde nicht ein einziges von Dr. Horst Werner ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) betreutes Unternehmen ( insgesamt mehrere hundert Unternehmen ) von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ) mit einer Untersagungsverfügung oder Rückabwicklungsverfügung vom Markt genommen. Die Banken- und Kapitalmarktaufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( = BaFin ) kontrolliert mit einer gesonderten Abteilung den Geld- und Finanzmarkt. Finanzierungen und Kapitalbeschaffungen für Unternehmen über die Kapitalmärkte und das “Einsammeln von Kapital” ( Geld-Einlagen ) unterliegen der staatlichen Banken- und Wertpapieraufsicht sowie einer strengen, strafbewehrten Reglementierung. Die öffentliche Kapitalaufnahme ist außerhalb des Monopolgesetzes über die Banken ( siehe Gesetz über das Kreditwesen, KWG ) nur auf einer gesellschaftsrechtlichen oder wertpapierrechtlichen Ebene auf der Grundlage der Prospektgesetze ( Vermögensanlagengesetz und Wertpapierprospektgesetz ) zulässig. Bei fehlerhaften Vertragsunterlagen geht die BaFin gegen derartige unerlaubte Bankgeschäfte vor und veranlasst mit sofortiger Vollziehung die Rückabwicklung von Anlegergeschäften.

Es sind zudem bei der Kapitalbeschaffung die Abgrenzungen zu den Einlagengeschäften der Banken ( siehe § 1 KWG ) und die Kapitalmarktregeln über die Genehmigungspflicht der Kapitalakquisition einzuhalten. Jedes Unternehmen, das Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen, Investmentgeschäfte, Zahlungsdienste oder das E-Geld-Geschäft betreiben will, bedarf bei der Überschreitung von gesetzlichen Bereichsausnahmen ( Bagatellgrenzen ) der schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Stellt jedoch die BaFin unerlaubte Geschäfte eines Unternehmens oder einer Einzelperson fest, so hat sie als Aufsichtsbehörde umfangreiche Kompetenzen, um solchen Geschäften durch eine Untersagungsverfügung mit gesetzlich angeordneter sofortiger Vollziehung ohne jeglichen Aufschub ein Ende zu bereiten. Diese Befugnisse besitzt die BaFin auch gegenüber jedem anderen Unternehmen und jeder natürlichen Person, die in die Anbahnung, den Abschluss oder die Abwicklung unerlaubter Geschäfte einbezogen ist – unabhängig davon, ob dies wissentlich oder unwissentlich geschieht.

Aufgrund von § 37 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) kann die BaFin gegen Unternehmen einschreiten, die Bank- oder Finanzdienstleistungsgeschäfte betreiben, aber die dafür gesetzlich vorgeschriebene Erlaubnis nicht haben, oder solche Geschäfte betreiben, die nach § 3 KWG verboten sind. Deshalb ist bei Finanzierungen über die privaten Beteiligungsmärkte professionelle Beratung und Begleitung unerlässlich, wenn man keine Rückabwicklungsverfügung und kein Strafverfahren riskieren möchte.

Verstöße gegen das Banken- und Kapitalmarktrecht werden gem. § 54 KWG mit bis zu fünf Jahren Gefängnis oder bei Fahrlässigkeit mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft. Bei Unwissenheit wird stets Fahrläsigkeit unterstellt. Die BaFin als Aufsichtsbehörde führt jedes Jahr ca. 3.000 Verfahren durch und ist eine sehr aufmerksame Behörde, die ständig an den Kapitalmärkten zusammen mit der Bundesbank und den Landeszentralbanken recherchiert.

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Grundsätze der Namensschuldverschreibungen und Inhaberschuldverschreibungen als Anleihen unter kapitalmarktrechtlichen Regeln

Die gesetzliche Beschränkung der Anleihe-Emission ( als Inhaberschuldverschreibungen oder als Namensschulverschreibungen ) auf börsennotierte Unternehmen wurde schon in den neunziger Jahren aufgehoben ( siehe die §§ 793 ff des Bürgerlichen Gesetzbuches – BGB ). Seitdem kann die Anleihe von jedem Unternehmen oder jedem Privatmann – auch ohne Kaufmann im Sinne des Handelsrechts zu sein – begeben werden.

Schuldverschreibungen ( = Anleihen, Bonds oder auch Rentenpapiere genannt ), Schuldscheindarlehen und partiarische Darlehen sind schuldrechtliche Verträge gem. §§ 488 ff, 793 ff BGB mit einem Gläubiger-Forderungsrecht ( “Geld gegen Zins” ).

Die Anleihe gibt es als Namens-Anleihe ( = Namensschuldverschreibung ), die nicht durch ein physisches Wertpapier verbrieft wird und somit eine Vermögensanlage im Sinne des VermAnlG darstellt. Ferner gibt es die Anleihe als namenloses Inhaberpapier ( = Inhaberschuldverschreibung ), die durch ein Wertpapier verbrieft wird, wo die Regeln des Wertpapierprospektgesetzes gelten.

Bei der Namensschuldverschreibung können 20 Verträge prospektfrei abgeschlossen werden. Bei Mindestzeichnungssummen von über Euro 200.000,00 pro Anleger sind die Namensschuldverschreibungen ohne jede Begrenzung BaFin-prospektfrei.

Bei der Inhaberschuldverschreibung als Wertpapier gelten andere Prospektregeln. Die Bedeutung liegt deshalb für Anleihen darin, dass für die öffentliche Emission ( = Ausgabe und öffentliches Angebot an Dritte ) von Anleihen grundsätzlich ein kapitalmarktaufsichtsrechtlich genehmigter Wertpapierverkaufsprospekt erforderlich ist. Ein Anleihe-Verkaufsprospekt ist lediglich dann gesetzlich nicht erforderlich, soweit Mindestzeichnungssummen über Euro 100.000,00 in jedem Einzelfall angeboten werden. Das ist BaFin-Prospektfrei und ohne jede Volumenbegrenzung genehmigungsfrei zulässig.

In der Regel wird die Anleihe ( ob als Inhaberschuldverschreibung oder als Namensschuldverschreibung ) mit einer festen Laufzeit und einem festen Zins versehen. Die Verzinsung kann jedoch auch endfällig gestaltet werden ( sogen. Null-Kupon-Anleihe ) oder mit einem steigenden Staffelzins – wie z.B. früher bei den Bundesschatzbriefen als Staatsanleihen – ausgestattet werden. Die Tilgung der Anleihe geschieht überwiegend auch endfällig.

Die Anleihe kann sowohl durch Grundschulden oder andere Rechtsgüter abgesichert werden, so dass man in diesem Falle bei Immobilien von einer Hypothekenanleihe, bei Schiffen von einer Schiffsanleihe und bei anderen Sachgütern von Covered bonds spricht. Die Schuldverschreibung kann also auch mit anderen Sicherheiten wie Forderungsabtretungen oder nicht registerfähigen Vermögenswerten belegt werden.

So gibt es z.B. auch Goldanleihen als Finanzinstrumente, die mit physischem Edelmetall, hier Gold hinterlegt werden. Mit dem Erlös aus der Emission erwirbt ein Emittent Gold in physischer Form oder auch in begrenztem Umfang Buchgoldansprüche. Der Anleger kann sich das Gold zu seiner Sicherheitgemäß Vereinbarung auch liefern lassen. Der Bundesfinanzhof ( BFH ) setzt Goldanleihen unter bestimmten Umständen steuerlich mit physischen Investments gleich (Urteile vom 12. Mai 2015, Az. VIII R 4/15 und VIII R 35/14). Damit sind Erträge aus Goldanleihen wie auch Barren oder Münzen nach Ablauf von einem Jahr zwischen Kauf und Verkauf steuerfrei. Ein Beispiel für eine Goldanleihe ist das an der Börse gehandelte sogen. Xetra-Gold. Die Goldanleihe kann in Gold ausgeschrieben sein und deren Zinsen und Kapitalsumme in Gold gezahlt werden. Es ist also ein Vertrag auch über die zukünftige Lieferung von Gold. Weitere Informationen erteilt Dr. Horst Werner unter dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de .

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Negativzinsen bald auch für Kleinguthaben bei den Banken – Ausweg: Kapitalanlage in grundschuldbesicherte Darlehen

Jetzt müssen sich die Kleinsparer wieder auf Strafzinsen für Sparguthaben bzw. auf Negativzinsen einstellen: Negativzinsen sind für Unternehmen und Sparer wieder im Gespräch. Eine Reihe von Banken werden sie bei einem weiteren Konjunkturabschwung  verlangen, “sobald sich der erste große Bankpartner zu dieser Sparmaßnahme entschließen sollte”; das berichtete schon der Focus vor zwei Jahren und jetzt aktuell wieder. Zwischenzeitlich haben vier europäische Zentralbanken unter die Nullgrenze gesetzt, um Investitionen und Nachfrage anzukurbeln und damit einer Deflation entgegen zu wirken.  Die bedrohliche Weltwirtschaftslage und die Unsicherheiten über einen Handels- und Währungskrieg bringen die EZB und die Banken abermals in eine bedrohliche Situation. Schon seit Jahresanfang 2014 müssen die Banken bei der EZB für hinterlegte Gelder einen negativen Zins von 0,4 Prozent auf diese Gelder  zahlen, um die Banken zu veranlassen, freie Liquidität besser als Investitionskredite auszugeben https://magazin.hsgfocus.ch/hsg-focus-2-2019-konsum/artikel/wie-reagieren-banken-auf-negativzinsen-14169  .

Kluge Anleger nutzen deshalb die Anlage in höherverzinsliche Sachwerte ( z.B. grundschuldbesicherte Darlehen – wie von der Dr. Werner Financial Service AG konzipiert www.finanzierung-ohne-bank.de – mit angemessenen Habenzinsen von 3,5 % bis 6 % p.a. ( siehe www.anleger-beteiligungen.de ).

Was nutzt für Sparer die vermeintliche Einlagen-Sicherheit bei einer Bank, wenn das Kapital von Negativzinsen und Inflation längerfristig „aufgefressen“ wird. Den Banksparern bleibt jetzt nur die Investition ihrer Gelder in Sachwerte mit Wertzuwachs-Aussichten ( dies zeigt der Run auf Immobilien )  oder mit ergänzenden Ertragsaussichten, Dividenden- oder fortlaufenden Mieterträgen. Börsennotierte Aktien sind ebenfalls ein Ausweg aus der Nullzins-Falle, werden aber von vielen als viel zu spekulativ empfunden. Das gilt auch für Gold und sonstige Rohstoffe, die überhaupt keine Zinserträge bringen. Eventuelle Wertzuwächse sind da rein spekulativ und überhaupt nicht kalkulierbar.

Immobilien sind relativ wertstabil und mietertrags-orientiert, aber auch verwaltungs- und arbeitsintensiv mit Leerstands- und eventuellen Standortrisiken. Im übrigen bringt es regelmäßig eine langfristige Bindung des investierten Kapitals. Allerdings kann sich nicht jeder Immobilien als Einzelinvestment leisten, da es meistens mehrere hundert Tausend Euro Investition und viel bürokratischen (Erwerbs-)Aufwand erfordert. Anders ist es mit der Kapitalanlage in grundschuldbesicherte Darlehen, so Dr. Horst Werner ( http://www.finanzierung-ohne-bank.de ).

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Mit einem „Customer Placement“ zu einem PLatzierungs-Erfolg bei den eigenen Kunden und Geschäftspartnern

In der Platzierung sind diejenigen Unternehmen erfolgreich, die sich nicht scheuen, auch Kunden, Geschäftspartner und Freunde auf ihr Beteiligungsangebot anzusprechen.

Customer Placements sind aufgrund des Vertrauensvorsprungs bei den eigenen Kunden nach Dr. jur. Horst  Werner, Göttingen ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) im Rahmen der bankenfreien Finanzierung zielführend. Customer Placements sind eine Unterform der bekannten “Family-and-Friends-Platzierung“; es geht um die Platzierung bei den eigenen Kunden. Gegenüber diesem Personenkreis hat der Unternehmer einen Vertrauensvorsprung, da er alle Beteiligten kennt und bei diesen selbst bekannt ist. Dieser Kreis potentieller Kapitalanleger kann auch in die Räumlichkeiten der eigenen Firma zu einer Beteiligungs-Präsentation eingeladen werden. Das stärkt die Nähe zu den Kunden und die Produktpräsentation mit einem zusätzlichen Vertrauensgewinn.

Unternehmer sollten auf diese Weise unmittelbar auf potentielle Anleger zugehen und diesen auch persönlich ein Beteiligungsangebot mit einer Rendite von z.B. 3,5 % bis 5,5 p.a. vortragen. So ist der Finanzierungspraktiker Dr. Horst Werner aufgrund vieler herausragender Beispiele positiv gestimmt für Kunden-Platzierungen ( customer placements ), die einer Eigenkapital-Beschaffung von Mittelstandunternehmen und gleichzeitig der Kundenbindung des Unternehmens dienen.

Hierfür gibt es zahlreiche positive Beispiele aus der Praxis. So erhielt z.B. die Fa. Contigo GmbH von über 170 Kunden ein Kapitalvolumen von Euro 3 Mio. und die Bohrerhof GmbH platzierte über Kundenkontakte mehr als Euro 4,5 Mio.

Eine Reihe von Unternehmen haben wie z.B. auch die von Dr. Werner betreute Baumarktkette Fa. Leitermann GmbH & Co KG KG aus Göpfersdorf ihre unorthodoxe Kapitalbeschaffung für die Unternehmensfinanzierung ohne Bankenkredite über eine Privatplatzierung durch die Ansprache von eigenen Kunden in ihren Geschäftsräumen realisiert. Im Kassenbereich wurden Aufsteller für die Werbeflyer installiert, so dass jeder Kunde über die Beteiligungsmöglichkeit mit guten Renditen und zusätzlichen Einkaufsrabatten aufmerksam gemacht wurde.

Ebenso waren auf diesem Weg die Biermanufaktur Tangermünde KG mit über Euro 850.000,- oder die Blank Roast GmbH in Neustadt an der Weinstrasse mit mehreren hunderttausend Euro erfolgreich. Die Flexicon AG aus Halle / Westfalen platzierte unter Kunden und Mitarbeitern Euro 1,5 Mio. ( alle von der Dr. Werner Financial Service AG betreut ). Die Erfolgsliste könnte hier mit vielen Unternehmen fortgeschrieben werden.

Auf Anfrage teilen wir gern weitere Platzierungs-Unternehmen mit. In der Ansprache von Geschäftsfreunden des Unternehmens muss nur der “richtige Ton” getroffen werden: “Wir führen ein kleines Private Placement durch und möchten Sie darüber informieren, bevor Sie es als guter Partner unseres Hauses von dritter Seite hören”.

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