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Kapitalaufnahme zur Unternehmensfinanzierung mit einer Privatplatzierung ohne Bankenabhängigkeit und ohne Banker-Stress

Liquidität, Investitionskapital und Finanzierungen für Unternehmen ohne Bankenstress ab € 50.000,- bis € 200 Mio. mit einem Private Placement ( www.finanzierung-ohne-bank.de ) über den Beteiligungsmarkt: Unternehmen bekommen mit einem von der Dr. Werner Financial Service Group erarbeitetem Beteiligungsangebot private Nachrangdarlehen, grundschuldbesicherte Darlehen, stimmrechtsloses Mezzanine-Kapital bzw. Mezzaninefinanzierungen und die Eigenkapitalbeschaffung sowie die Erstellung von Fondskonzepten und Fondsprospekten. Dies sind seit 34 Jahren die Professionalität und Erfahrung von Dr. jur. Horst Werner, Göttingen und seinen Partnern der Dr. Werner Financial Service AG ( dr.werner@finanzierung-ohne-bank.de ). Das Dr. Werner-Finanzierungs-Experten-Netzwerk steht für die kapitalmarktorientierte Unternehmensfinanzierung mit Beteiligungskapital zur Unternehmensfinanzierung durch eigentümerloses Mezzaninekapital als stilles Beteiligungskapital, als Genussrechtskapital oder als Anleihekapital, als BaFin-prospektfreies, grundschuldbesichertes Darlehenskapital und/oder Nachrangdarlehenskapital mit Rangrücktritt. Wir organisieren als Privatplatzierung die Eigenkapitalbeschaffung für mittelständische Unternehmen und Familienunternehmen bereits ab € 50.000,- bis ca. € 5 Mio. ohne teuren Kapitalmarktprospekt und BaFin-frei.

Die Unternehmensfinanzierung ist ausserhalb des Bankenbereichs über drei Alternativen möglich: über “family-and-friends”, über stimmberechtigtes, offenes Beteiligungs- und Einlagenkapital ( Private Equity ) oder über stimmrechtsloses Nachrangkapital ( stilles Beteiligungskapital, Genussrechtskapital, private Nachrangdarlehen, Anleihekapital ). Das Private-Equity-Capital und das Mezzanine-Kapital können vertraglich so ausgestaltet werden, dass diese Kapitalformen im Eigenkapital bilanziert werden können.

Beteiligungskapital und Eigenkapital gibt es eben nicht nur für Aktiengesellschaften über die Börsen, sondern für jedes Unternehmen (gleich welcher Rechtsform, z.B. auch GmbH, KG, OHG, usw.) auch durch ausserbörsliches Kapital (z. B. Private Equity) für den Mittelstand. Der Begriffsteil „Equity“ macht deutlich, dass es sich um die Bereitstellung von Eigenkapital handelt. Der Begriffsteil „Private“ zeigt, dass dies von privaten Anlegern außerhalb der Börse geschieht. Private Equity bezeichnet somit zunächst ganz allgemein jede Form von Bereitstellung ausserbörslichen Eigenkapitals für Unternehmen durch externe, d.h. außerhalb des bisherigen Gesellschafterkreises stehende Dritte. Im Gegensatz hierzu meint „Public Equity“ die Kapitalbeschaffung über die Börsen.

Mezzanine-Kapital gibt es in den Ausprägungen des echten und unechten Mezzanine-Kapitals: das Echte ( Equity-Mezzanine ) ist bilanzrechtliches Eigenkapital, das Unechte ( Debt-Mezzanine ) ist bilanzrechtlich eine Verbindlichkeit ( wie z.B. das partiarische Darlehen ). In jedem Falle erhält das Unternehmen stimmrechtsloses Kapital ohne jede Stimmrechtsverwässerung und ohne Einflussnahmemöglichkeit. Mezzanine-Kapital gibt es z.B. in der Rechtsform von stillem Beteiligungskapital, Genussrechtskapital oder Anleihekapital als “wertpapierverbriefte Darlehen” mit Rangrücktritt. Unternehmer bleiben in ihrem Unternehmen Alleineigentümer und unterliegen keinen Fremdeinflüssen.

Ab ca. € 5 Mio. bis € 200 Mio. ist ein organisiertes Private Placement bzw. eine Privatplatzierung mit einem Verkaufsprospekt über Vermögensanlagen, einem Wertpapierprospekt mit BaFin-Billigung bzw. einem Fondsprospekt mit BaFin-Gestattung bei breiter Investoren-Streuung ( bei Privatanlegern ) über den Kapitalmarkt bzw. privaten Beteiligungsmarkt erforderlich und möglich. Es können mit einem Kapitalmarktprospekt über Wertpapiere bzw. mit einem Beteiligungsverkaufsprospekt über Vermögensanlagen Finanzierungsmittel von ca. € 5 Mio. bis zu € 200 Mio. an den freien Kapitalmärkten eingeworben werden. Da die Bankensysteme derzeit wegen der Niedrigzinsen weltweit in der Krise sind, ist ein Ausweichen auf die privaten Risikokapitalmärkte oft die einzige Finanzierungsalternative. Für einen Beteiligungsverkaufsprospekt ( über nicht wertpapierverbriefte Vermögensanlagen ) oder für einen Wertpapierprospekt sind jeweils eine kapitalmarktrechtliche Billigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ) / Abteilung Wertpapieraufsicht in Frankfurt/Main erforderlich. Dies gilt für ein öffentliches Beteiligungsangebot, welches sich an eine unbestimmte Anzahl von zu gewinnenden Investoren richtet und das die Bereichausnahmen ( bzw. die Bagatellgrenzen oder Geringfügigkeitsgrenzen ) der Prospektgesetze überschreitet. Für die Einwerbung von Beteiligungsgesellschaften, Mezzaninefonds oder großen institutionellen Investoren mit Einzelbeteiligungen über Euro 200.000,- ist keine Prospektpflicht gegeben.

Bei einem Umsatzvolumen von über € 10 Mio. und einem Rating von mindestens BBB stellen wir direkte Kontakte zu Beteiligungsgesellschaften, Venture Capital Gesellschaften bzw. Mezzanine-Fonds als institutionelle Investoren her.

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